DGUV Prüfung
Erstmalige (vor Inbetriebnahme) oder 4-Jahres-Prüfung für ortsfeste elektrische Betriebsmittel und Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 und BetrSichV.
In der dynamischen Welt der Solar- und Batteriespeicheranlagen ist die Einhaltung höchster Sicherheitsstandards unerlässlich. Die DGUV-Prüfung gewährleistet, dass Ihre ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen sowohl vor der Inbetriebnahme als auch in regelmäßigen Abständen den strengen Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) entsprechen.
Erstprüfung vor Inbetriebnahme
Bevor Ihre Anlage den Betrieb aufnimmt, ist eine umfassende Sicherheitsprüfung essenziell. Der Partner führt eine detaillierte Inspektion durch, die sicherstellt, dass alle elektrischen Komponenten ordnungsgemäß installiert und funktionsfähig sind. Diese Erstprüfung dient nicht nur der Sicherheit, sondern ist auch gesetzlich vorgeschrieben, um den Schutz Ihrer Mitarbeiter und der gesamten Anlage zu gewährleisten. Gemäß § 5 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 3 und § 4 Abs. 5 der BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen vor der ersten Verwendung zu überprüfen.
Wiederkehrende Prüfungen im Vierjahresrhythmus
Nach der Inbetriebnahme Ihrer Anlage sind regelmäßige Prüfungen in festgelegten Intervallen erforderlich. Für ortsfeste elektrische Betriebsmittel und Anlagen schreibt die DGUV Vorschrift 3 eine Prüffrist von mindestens vier Jahren vor. Diese wiederkehrenden Prüfungen sind entscheidend, um den langfristigen sicheren Betrieb Ihrer Anlagen zu gewährleisten und potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen.
Diese spezialisierten Dienstleistungen unterstützen Sie dabei, alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und die Sicherheit Ihrer Solar- und Batteriespeicheranlagen zu maximieren. Vertrauen Sie auf die Expertise des Partners, um den zuverlässigen und sicheren Betrieb Ihrer Anlagen sicherzustellen.
Sie erhalten
Rechtssicheres Erstprüfprotokoll (vor Inbetriebnahme)
Sie erhalten ein detailliertes Nachweisdokument zur Anlagenfreigabe. Darin hat der Partner die ordnungsgemäße Installation und Funktionalität aller ortsfesten elektrischen Komponenten direkt vor Ort inspiziert und die gesetzlich geforderte Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen gemäß DGUV Vorschrift 3 und § 4 Abs. 5 BetrSichV verbindlich bescheinigt.
Turnusmäßige Prüf- und Mängelberichte
Eine fortlaufende Sicherheitsprüfung für Ihren langfristigen Anlagenbetrieb. Darin hat der Partner im gesetzlich vorgeschriebenen Vierjahresrhythmus die wiederkehrenden Prüfungen Ihrer Solar- und Batteriespeicheranlagen messtechnisch durchgeführt und dokumentiert, um potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter lückenlos nachzuweisen.
Aktives Fristenmanagement und Prüfungssteuerung
Der Partner entlastet Sie als Arbeitgeber operativ vollständig bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Betreiberpflichten. Diese konkrete Dienstleistung umfasst die eigenständige Überwachung der Prüfintervalle, die proaktive Koordination der detaillierten Vor-Ort-Inspektionen sowie die rechtssichere Verwaltung aller Nachweise, um maximale Sicherheit ohne eigenen administrativen Aufwand durchzusetzen.